Die Baustellenkoordination SiGeKo sorgt für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung Ihrer Baustelle.
Die Pflichten aus der Baustellenverordnung treffen primär den Bauherrn. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, muss er einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen – unter anderem für die Erstellung und Fortschreibung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne. Architekten sind als sachkundige Beteiligte verpflichtet, Bauherren, die selbst nicht sachkundig sind, auf diese Aufgaben aus der Baustellenverordnung hinzuweisen. Der Bauherr kann die Wahrnehmung dieser Pflichten jedoch auf einen Dritten, den SiGeKo, übertragen. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Bußen und Strafen geahndet.
Fristgerechte Erstellung und Einreichung der Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung.
Erstellung und laufende Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß RAB 31.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bereits während der Planung Ihrer Baustelle.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der gesamten Bauausführung vor Ort.
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk zur sicheren Instandhaltung.
Planung und Absicherung der Verkehrssicherheit an Baustellen nach ZTV-SA 97.
Als Ihr SiGeKo begleiten wir Ihre Baustelle von der Vorankündigung bis zur Übergabe – mit klaren Zuständigkeiten in Planung und Ausführung und einem SiGe-Plan, der mit dem Baufortschritt mitwächst.
Wir übernehmen für Sie als Bauherrn die Pflichten aus der Baustellenverordnung und stehen Architekten und Planern als sachkundiger Partner zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, die darauf ausgerichtet ist, nicht als überprüfende Instanz, sondern als unterstützender Partner zu agieren.
"Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Anliegen – wir finden die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse."